Die drei gängigen Lizenzen für private Piloten sind der PPL/A, der LAPL und der UL-Schein (“Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer”). Hier die wichtigsten Bestimmungen zu Gültigkeit und Verlängerung.
PPL
- Die Lizenz ist zusammen mit einer Klassen- oder Musterberechtigung gültig, also etwa der Klassenberechtigung “SEP land”, was für “Single Engine Piston land” steht. SEP land gilt also für einmotorige Landflugzeuge bis zu einer MTOM von 2000 kg.
- Die Lizenz läuft nicht ab, wohl aber die Klassenberechtigung: nach 2 Jahren
- Das Class Rating wird durch einen Überprüfungsflug mit einem FI (Flight Instructor) oder CRI (Class Rating Instructor) verlängert sofern die 12 Stunden und 12 Landungen in zwei Jahren erfüllt sind. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, muss eine Befähigungsüberprüfung mit einem Examiner gemacht werden. Dabei kann das SEP auch gemeinsam mit einer IFR-Berechtigung gemeinsam verlängert werden. Da der IR-Check jedes Jahr fällig ist, verlängern viele Piloten ihr SEP-Rating gleich mit.
- Außer dem Überprüfungsflug gelten nach wie vor folgenden Bedingungen: In den 12 Monaten vor Ablauf muss in der selben Klasse 12 Stunden als PIC geflogen worden sein, außerdem sind 12 Starts und Landungen Pflicht. UL-Stunden werden nicht für die Verlängerung des SEP angerechnet.
- Anders als in der Luftfahrtpresse teilweise verbreitet darf der FI/CRI jetzt wieder den Verlängerungseintrag in der Lizenz machen – wenn er dafür von der Behörde autorisiert wurde, die den Schein ausgestellt hat.
LAPL
- Class Ratings gibt es beim LAPL nicht
- Der LAPL berechtigt zum Steuern einmotoriger Kolbenmotorflugzeuge bis 2 Tonnen MTOM, es dürfen aber inklusive dem Piloten maximal vier Personen an Bord sein
- Die IFR-Berechtigung kann nicht auf Basis des LAPL gemacht werden, dafür ist mindestens der PPL(A) nötig.
- Innerhalb der letzten 24 Monate muss 12 Stunden als PIC geflogen worden sein, 12 Starts und Landungen sind Pflicht.
- Alle zwei Jahre ist eine Auffrischungsschulung mit einem FI durchzuführen (CRI oder FI).
UL
- Kein Ablaufdatum, Lizenz gilt lebenslang
- Lizenzen die noch ein Ablaufdatum haben müssen gegen eine unbefristete Lizenz getauscht werden.
- Innerhalb der letzten 24 Monate müssen 12 Stunden geflogen worden sein, davon 6 als PIC.
- Außerdem ist ein Übungsflug von einer Stunde Dauer mit einem Fluglehrer Pflicht
- Max. zwei Personen an Bord, kein IFR, kein Nachtflug, Kunstflug etc.
IR Rating
- Enroute Instrument Rating (EIR), Competency Based IR (CB-IR) und das klassische IR Rating gelten für jeweils ein Jahr.
- Verlängerung des EIR: Entweder eine Befähigungsüberprüfung 3 Monate vor Ablauf oder in den letzten 12 Monaten 6 Stunden als PIC (IFR) plus einem Schulflug von einer Stunde Dauer mit einem IFR-Instructor.
- CB-IR und IR: Rating muss innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf durch eine Befähigungsüberprüfung verlängert werden.
Medical
- Klasse 2 für PPL: bis zum 40. Lebensjahr 60 Monate Gültigkeit, bis zum 50. Lebensjahr 24 Monate (maximal bis zur Vollendung des 51. Lebensjahres). Ab 50: 12 Monate.
- LAPL: Bis 40: 60 Monate (max. 42. Geburtstag), über 40: 24 Monate.